Gesetzliche Regelungen


Heckeschneiden:

Das radikale zurückschneiden oder Abholzen einer Hecke ist in der Zeit vom 01. März bis 30. September verboten (sehen Sie dazu  BNatSchG). 
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind zulässig, solange keine in der Hecke lebenden Tiere gestört werden.
Die Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr muss jedoch eingehalten werden.


Rasen mähen:

Rasen mähen ist das ganze Jahr über gestattet. In Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten ist das mähen des Rasens in den Zeiten von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erlaubt; die Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr muss jedoch eingehalten werden.


Laute Arbeitsgeräte (Kantenschneider, Heckenschneider, Laubbläser/sauger, Häcksler):

Das Arbeiten mit lauten Arbeitsgeräten ist nur Werktags zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr erlaubt; ebenso muss auch hier die Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr eingehalten werden. 

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